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08.01.2004, 23:36 Uhr
kronos
Quotenfisch (Operator)
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Zitat: |
0xdeadbeef postete Ne, Moment. Das BVerfG hat doch 1983 beschlossen, dass solche Daten nur zu Abrechnungszwecken erhoben werden dürfen, und dann auch nach einem sehr begrenzten Zeitraum vernichtet werden müssen.
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schätze das wird dann neu geregelt. da die erhebung pflicht wird, wird sie wohl auch erlaubt. der zugriff darauf sollte natürlich erst dann erfolgen wenn eine kriminal-behörde es verlangt. an der informellen selbstbestimmung geht das weitgehend vorbei, weil die daten ohnehin in legalem rahmen nicht verwendet werden dürfen. du kannst fragen, was sie über dich wissen und sie werden antworten "alles, aber wir erzählen's nicht weiter, höchstens irgendeinem bullen, der behauptet, du liest koran und frisst kleine kinder". aber da werden auch so einige läden zusammenbrechen, davon kannst du ausgehen. -- main($)??<-$<='?'>>2?main($-!!putchar( (("$;99M?GD??(??/x0d??/a:???;a"+'?'/4) ??($??)+'?'/3-2-1+$%2)??''?')):'?';??> |