Laut Gesetzgebung der BR Deutschland und soweit mir bekannt ist auch
in allen EU-Staaten muß der Betreiber einer Homepage laut Teledienstgestz
eine "Anbieterkennzeichnung" bzw. einen Hinweis (Impressum) zum Betreiber
der Seite anbringen. Die Identität der Anbieter muß auf der
Homepage offenbart werden. Um dem nachzukommen hier die Daten des Prügelknaben: