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23.03.2010, 13:36 Uhr
ao
(Operator)
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Tag zusammen, aktuell beim Spiegel, Nazi-Prozess in Aachen. Der Angeklagte hat 1944 als Mitglied einer SS-Sondereinheit in den Niederlanden drei Zivilisten willkürlich erschossen.
www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,685148,00.html
Zitat von Spiegel-online: |
Boere hat, anders als andere angeklagte Kriegsverbrecher, die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe nie bestritten. Dennoch scheute sich die deutsche Justiz jahrzehntelang, gegen Boere vorzugehen. Die zuständige Zentralstelle für NS-Verbrechen stellte noch Anfang der achtziger Jahre ein Ermittlungsverfahren gegen ihn mit der Begründung ein, die Taten seien als zulässige völkerrechtliche Repressalien der Besatzer gerechtfertigt gewesen.
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Gibt es das wirklich, und wie kann ein Mord eine "zulässige Repressalie" sein?
ao Dieser Post wurde am 23.03.2010 um 15:42 Uhr von ao editiert. |