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Autor Thread - Seiten: > 1 <
000
23.03.2010, 13:36 Uhr
ao

(Operator)


Tag zusammen, aktuell beim Spiegel, Nazi-Prozess in Aachen. Der Angeklagte hat 1944 als Mitglied einer SS-Sondereinheit in den Niederlanden drei Zivilisten willkürlich erschossen.

www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,685148,00.html


Zitat von Spiegel-online:

Boere hat, anders als andere angeklagte Kriegsverbrecher, die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe nie bestritten. Dennoch scheute sich die deutsche Justiz jahrzehntelang, gegen Boere vorzugehen. Die zuständige Zentralstelle für NS-Verbrechen stellte noch Anfang der achtziger Jahre ein Ermittlungsverfahren gegen ihn mit der Begründung ein, die Taten seien als zulässige völkerrechtliche Repressalien der Besatzer gerechtfertigt gewesen.




Gibt es das wirklich, und wie kann ein Mord eine "zulässige Repressalie" sein?

ao

Dieser Post wurde am 23.03.2010 um 15:42 Uhr von ao editiert.
 
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001
23.03.2010, 13:45 Uhr
Guybrush Threepwood
Gefürchteter Pirat
(Operator)



Zitat von wikipedia:

Der Schutz der Zivilbevölkerung, der bereits in den Haager Abkommen von 1899 und 1907 ansatzweise geregelt war, wurde im Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten 1949 festgeschrieben. Ausschlaggebend war der exzessive Gebrauch von Gewaltmaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung in den deutsch-besetzten Gebieten Europas, insbesondere aber die Geiselnahme und -tötung. Diese Maßnahmen stellen jedoch keine Repressalien im völkerrechtlichen Sinne dar, da sie sich nicht gegen ein Völkerrechtssubjekt richteten.



Leider stehen da bis auf ein Buch keine weiteren Quellen. Ich würde das aber so interpretieren das es bis dahin nicht Völkerrechtlich geregelt war wie die Besatzer mit der Bevölkerung umgehen "dürfen". Demnach wären die Taten der Besatzer zwar nicht in Ordnung (vor allem nicht moralisch) aber würden nicht gegen das Völkerrecht bzw. die Genfer Konventionen bis 1949 verstoßen.
 
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002
23.03.2010, 16:15 Uhr
ao

(Operator)


Das gibts ja tatsächlich als Wikipedia-Stichwort: http://de.wikipedia.org/wiki/Repressalie

Hm. Selbst wenn es vor 1949 keinen ausdrücklichen Schutz von Zivilisten in besetzten Gebieten gab, galt doch immerhin schon der Grundsatz, dass man nicht willkürlich Leute umbringen darf. Und Kampfhandlungen waren das eindeutig nicht, das waren vom SS-Kommandanten befohlene willkürliche Erschießungen.

Erstens gab es überhaupt keinen Grund für Deutschland, irgendwelche Repressalien gegen die Niederlande einzusetzen. Zweitens, selbst wenn es einen gegeben hätte, wie kann die Tötung von Menschen (!!) als zulässig gelten?

Ich schnall das nicht.

Dieser Post wurde am 23.03.2010 um 16:17 Uhr von ao editiert.
 
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003
23.03.2010, 22:59 Uhr
Hans
Library Walker
(Operator)


Wahrscheinlich muss man Jurist sein, um das (zumindest theoretisch) verstehen zu können...
--
Man muss nicht alles wissen, aber man sollte wissen, wo es steht. Zum Beispiel hier: Nachdenkseiten oder Infoportal Globalisierung.
 
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