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Autor Thread - Seiten: > 1 <
000
18.06.2009, 08:09 Uhr
0xdeadbeef
Gott
(Operator)


Moin,

Ich hab gerade das hier gefunden:

Streetview-Widerspruch: Google hat geantwortet

...und dachte, es könnte euch vielleicht interessieren. Grob geht's darum, dass Google Widersprüche gegen die Veröffentlichung des Wohnortes eines Betroffenen in Streetview entgegen nimmt. Auch wenn die Zulässigkeit des gesamten Vorhabens umstritten ist, kann es nicht schaden, diese Möglichkeit (falls gewünscht) prophylaktisch wahrzunehmen - damit ist man dann zumindest auf einer sichereren Seite.
--
Einfachheit ist Voraussetzung für Zuverlässigkeit.
-- Edsger Wybe Dijkstra

Dieser Post wurde am 18.06.2009 um 08:10 Uhr von 0xdeadbeef editiert.
 
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001
18.06.2009, 08:17 Uhr
Pler
Einer von Vielen
(Operator)


Ich verstehe es nicht so richtig. Geht es darum, daß jemand mein Haus findet, wenn er meinen Namen angibt, oder darum, daß mein Haus überhaupt gesehen werden kann (ohne Zuordnung zu mir)?

Den Fotos an sich ist sicher eher schwer zu widersprechen. Im Prinzip darf ja jeder Fotos von allem machen, wenn er sich auf einem öffentlich zugänglichen Platz befindet (Straße z.B.).
 
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002
18.06.2009, 09:11 Uhr
0xdeadbeef
Gott
(Operator)


Es geht darum, dass das Haus gefunden wird, wenn deine Adresse angegeben wird (das relevante Wort hier ist "Geodaten"). In dieser Verbindung sind die Daten personenbezogen, und aus der Veröffentlichung in der gesamten Welt ergibt sich ein besonders schwerer Eingriff ins Persönlichkeitsrecht (ungleich schwerer etwa als das Anheften an einem schwarzen Brett im örtlichen Kegelverein). Siehe dazu auch www.datenschutzbeauftragter-online.de/gebaude-konnen-personenbezogen-sein/

Und ganz im Prinzip, es darf nicht jeder von allem Fotos machen, was von öffentlichen Plätzen einsehbar ist, wie kommst du auf die Idee? Wenn ich mich auf die Straße stelle und in dein Küchenfenster einen Fotoapparat halte, mache ich sogar strafbar. Auch wenn sich etwas auf öffentlichen Plätzen befindet, ergibt sich daraus noch lange nicht das Recht, es aufzunehmen oder zu veröffentlichen - du darfst nicht mit einem Diktiergerät in der Tasche rumlaufen und aufzeichen, was die Leute in der Straßenbahn reden. Auch das ist strafrechtlich relevant.

Nur, dass der Ort, an dem etwas stattfindet, öffentlich ist, heißt noch lange nicht, dass es selbst öffentlich ist.

Nachtrag: Im Diktiergerätszenario ist übrigens vom Datenschutzgesetz völlig unabhängig §201 StGB betroffen. "Nichtöffentliches Wort" ist hier grob als "nicht an die Öffentlichkeit gerichtetes Wort" zu verstehen, obwohl natürlich der Schutzbereich hier nicht so weit reicht wie in privaten Räumlichkeiten, wo jede Äußerung grundsätzlich nichtöffentlich ist. Du musst in der Öffentlichkeit damit rechnen, dass jemand hört, was du sagst, nicht aber damit, dass dich jemand mit einem Mikrofon verfolgt oder damit in der Tasche rumläuft.
--
Einfachheit ist Voraussetzung für Zuverlässigkeit.
-- Edsger Wybe Dijkstra

Dieser Post wurde am 18.06.2009 um 09:23 Uhr von 0xdeadbeef editiert.
 
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003
18.06.2009, 09:45 Uhr
ao

(Operator)



Zitat von Pler:
Ich verstehe es nicht so richtig. Geht es darum, daß jemand mein Haus findet, wenn er meinen Namen angibt, oder darum, daß mein Haus überhaupt gesehen werden kann (ohne Zuordnung zu mir)?


Die Frage ist, warum Google diesen riesigen Streetview-Aufwand überhaupt treibt. Bestimmt nicht, damit Leute wie du und ich einen virtuellen Spaziergang über den Kurfürstendamm machen können - das sind nur die Leckerlis, mit denen sie die Sache dem Volk schmackhaft machen, außerdem geht das viel schöner über youtube.

Nein, es gibt offensichtlich Leute oder Organisationen, die daran interessiert sind, dass das Straßenbild (nicht nur) Deutschlands flächendeckend und systematisch fotografiert wird. Die wollen mit den Daten irgendwas anfangen, was den Aufwand lohnt, und das muss was Großes sein. Also lasst mal eurer Phantasie freien Lauf. Was könnte das sein?

Was kann man am Straßenbild mit einem Blick erkennen? Richtig: Welcher Bevölkerungsgruppe die Anwohner angehören (Wohlhabend? Arm? Migranten? Familien mit Kindern? Welche Altersverteilung?) Nicht unbedingt an einem einzigen Haus, das ist zu unsicher. Aber in der Gesamtheit eines ganzen Straßenzugs wird das schon verlässlich.

Was fängt man damit an? Zielgruppenwerbung ist noch das Harmloseste. Problematisch wirds, wenn Straßenzüge optisch klassifiziert werden und wenn das z.B. für Bonitätsprüfungen hergenommen wird. Oder für die Kalkulation von Versicherungstarifen. Oder wenn dein vielleicht-zukünftiger Chef dich auf Streetview googelt und sich fragt, ob jemand, der DA wohnt, wohl ins Team passen kann.

Und noch eins: Ja, ja, wir wissen es, die Bilder, die auf Streetview erscheinen, sind retuschiert, man erkennt keine Gesichter und keine Autokennzeichen. Es würde mich aber kaum überraschen, wenn man für genügend Geld auch die unbearbeiteten Bilder bekäme.


Zitat:
Den Fotos an sich ist sicher eher schwer zu widersprechen. Im Prinzip darf ja jeder Fotos von allem machen, wenn er sich auf einem öffentlich zugänglichen Platz befindet (Straße z.B.).


Fotos machen ja, aber veröffentlichen?

Dieser Post wurde am 18.06.2009 um 10:54 Uhr von ao editiert.
 
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004
19.06.2009, 08:33 Uhr
Pler
Einer von Vielen
(Operator)


Auf keinen Fall bin ich bedenkenlos für die ganze Sache.

Ich erinnere mich an einen Fall. Da hat ein Fotograph ein Foto von einem Haus gemacht und in nem Bildband oder so veröffentlicht. Der Architekt wollte daraufhin seinen Anteil weil es ja schließlich sein Werk ist. Der Fotograph sagte dann, daß er das Bild schließlich von der Straße gemacht hat und so nichts zu holen ist. Der Archtiket konnte aber nachweisen, daß man dieses Bild so nur aus einem anderen Haus raus machen konnte und hat glaub ich tatsächlich was bekommen.
Aber das ist ja nicht so wichtig hier.

Ich denke mal, daß sich unsere Politiker da schon entsprechend um unsere Rechte kümmern und fürsorglich handeln. Dafür sind die ja schließlich da.

Zur Not kommt google maps auf die Sperrliste. :-)
 
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005
19.06.2009, 09:23 Uhr
FloSoft
Medialer Over-Flow
(Administrator)



Zitat von Pler:

Ich denke mal, daß sich unsere Politiker da schon entsprechend um unsere Rechte kümmern und fürsorglich handeln. Dafür sind die ja schließlich da.



uuhh der satz trieft ja von sarkasmus ..... (pass auf sonst kündigen se dir deinen internetanschluss!!!!)
--
class God : public ChuckNorris { };
 
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006
19.06.2009, 11:20 Uhr
0xdeadbeef
Gott
(Operator)



Zitat von Pler:
Auf keinen Fall bin ich bedenkenlos für die ganze Sache.

So leid mir das tut, ob du für die ganze Sache bist, ist völlig belanglos dafür, ob meine Wohnung dort zu sehen sein soll.

Und was die Architektengeschichte angeht, ich halte das für eine urbane Legende. Von wo das Foto gemacht wurde, ist für das Urheberrecht völlig unerheblich, und ob das da tangiert wäre, ist eh zweifelhaft. Davon ganz abgesehen geht es hier nicht ums Urheber-, sondern ums Datenschutzrecht. Aos Bedenken sind durchaus gerechtfertigt und werden vom ULD geteilt. (Und auch von mir, wobei das im Zweifel weniger gewichtig ist)
--
Einfachheit ist Voraussetzung für Zuverlässigkeit.
-- Edsger Wybe Dijkstra

Dieser Post wurde am 19.06.2009 um 11:24 Uhr von 0xdeadbeef editiert.
 
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007
19.06.2009, 12:36 Uhr
Pler
Einer von Vielen
(Operator)


Ich habe nur versucht, dies hier auf einen anderen Fall zu beziehen, der mir ähnlich vorkam. Daß Du daraus eine Wertung liest, ist nicht meine Schuld. Aber das ist Dir ja eh egal.

Ich gebe Dir natürlich Recht, daß ich es mir da etwas einfach gemacht habe und hier -- und darum gehts ja gerade -- das Datenschutzrecht nicht beachtet habe. Offensichtlich hast Du Dich eh schon sehr viel mehr damit beschäftigt. Insofern geb ich Dir recht :-)

Aber im Prinzip paßt das zu dem, was ich oben geschrieben habe. Es kann nun mal nicht jeder immer selbst alles durchdenken und überwachen. Deswegen gibts Leute, die dafür zuständig sind. Das schließt natürlich nicht aus, daß wenn man darauf hingewiesen wird, trotzdem selbst dagegen vorgehen kann.

Dieser Post wurde am 19.06.2009 um 12:36 Uhr von Pler editiert.
 
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