Laut DAV muss der Mindestabstand künftig bei 80 Kilometern in der Stunde mindestens 5/10 des halben Tachowertes (20 Meter) betragen, sonst drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Ist echt schwer 1/4 zu schreiben. -- ...fleißig wie zwei Weißbrote
Es wären 20 Kilometer pro Stunde und nicht Meter. Mein Physiklehrer würde sich im Grabe umdrehen, wenn er denn tot wäre. Die Formulierung 5/10 der Hälfte soll vermutlich verwirren. Je weniger die Regelung verstehen, um so mehr Bußgeld wird eingenommen...
das ist ja das lustige daran, das das überhaupt nicht stimmt...
20 ist 1/4 von 80, nicht 5/10! und die einheit stimmt natürlich nicht, man hat ja nicht 20km/h abstand, sondern 20m -- class God : public ChuckNorris { };
alles theorie. 1) kaum messbar 2) nicht durchführbar weil es genügend idioten gibt die dich bei 20m abstand zum Vordermann überhohlen und sich zwischen dich und den vordermann reinschieben... -- Ich will die Welt verbessern, doch Gott gibt mir nicht den Code.
Aber sicher doch. Rück mal ner Autobahnstreife auf die Pelle, die mit Videoanlage und Abstandsmessgerät ausgerüstet ist. Dann wirst du ganz untheoretisch aus dem Verkehr gezogen.
damit meinte ich dass du es schlecht messen kannst. oder hast du nen abstandsmesser im auto eingebaut? -->
Zitat von Karldin Shinowa:
alles theorie
sollange es in autos keine messanlagen gibt kann man sich sicher irgendwie rausreden. ok wenn man nur 5 meter abstand fährt nicht. aber bei 15 meter? is da so ein großer unterschied zu 20 m? oder hast du ein geschultes auge dass sich während du dich auf den verkehr konzentriert noch genau den meterabstand abmisst? -- Ich will die Welt verbessern, doch Gott gibt mir nicht den Code.Dieser Post wurde am 19.04.2006 um 18:06 Uhr von Karldin Shinowa editiert.