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Autor Thread - Seiten: > 1 < [ 2 ]
000
24.02.2005, 16:29 Uhr
Windalf
Der wo fast so viele Posts wie FloSoft...
(Operator)


www.heise.de/newsticker/meldung/56775

ich glaub ich eröffne morgen ne ungesicherte internetseite... und wehe da ruft auf einmal irgend jemand ne seite auf...


Zitat:

Als "unbefugt" gilt ein Zugang oder Eingriff stattdessen nun immer, wenn er "vom Eigentümer oder einem anderen Rechtsinhaber des Systems oder eines Teils des Systems nicht gestattet wurde oder nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften nicht zulässig ist."


ich gestatte es nämlich niemanden auf meine seite zuzugreifen, ich brauch die ja auch nciht zu sichern denn ich log einfach wer drauf zugreift und wenns ne ip war die mir gerade nicht gefällt zeig ich ihn wegen einer schweren straftat bei der staatsanwaltschaft an... das gibt dann 30 Jahre Knast....
--
...fleißig wie zwei Weißbrote
 
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001
24.02.2005, 17:37 Uhr
FloSoft
Medialer Over-Flow
(Administrator)


hehe naja so ist das denke ich nicht gemeint, steht ja im zusammenhang mit eindringen in geschützte bereiche, nicht auf wirklich öffentliche bereiche
--
class God : public ChuckNorris { };
 
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002
24.02.2005, 17:42 Uhr
enno-tyrant
Frag nicht!


dann schreibt man halt 'geschüzter bereich' drüber, besser noch wäre www.geschuetzter-bereich.de
--
...um etwas zu verstehen muß man wissen wie es funktioniert...
 
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003
24.02.2005, 17:46 Uhr
Windalf
Der wo fast so viele Posts wie FloSoft...
(Operator)


@Flo
ich kann da deine Interpretation nicht rauslesen... wo soll soll denn das da stehen...


Zitat:

Konkret unter Strafe gestellt werden sollen "der vorsätzliche und unbefugte Zugang zu einem Informationssystem


das hier heisst doch konkret ich kann irgendwas für einen bestimmen personenkreis zur verfügung stellen ohne das ich das irgendwie absichern muss gegenüber anderen... hopst da einer über google auf meine seite (und wer auf ein suchergenis klickt tut das vorsätzlich er hat ja gerade danach gesucht) gehts ab in knast...


zum anderen kommt ja noch hinzu

Zitat:

Auch die Anstiftung oder Beihilfe zur Begehung solcher Straftat soll verboten werden


schon mal das forum auf beiträge durchforstet... hatte virtual letztens nicht erklärt was ein buffer overflow ist... na da steht einer mit einem bein schon im knast...
--
...fleißig wie zwei Weißbrote
 
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004
24.02.2005, 17:52 Uhr
(un)wissender
Niveauwart


Juristen gehören alle in den Knast!
--
Wer früher stirbt ist länger tot.
 
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005
24.02.2005, 17:59 Uhr
Windalf
Der wo fast so viele Posts wie FloSoft...
(Operator)


Was sind 1000 auf dem Meeresgrund angekette Juristen?
Ein guter Anfang....
--
...fleißig wie zwei Weißbrote
 
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006
24.02.2005, 19:04 Uhr
FloSoft
Medialer Over-Flow
(Administrator)


da fällt mir doch glatt folgender Witz ein:

"Was ist wenn eine Frau in den Himmel kommt?"
"Dann haben die da oben einen Engel mehr"
"Was ist wenn zwei Frauen in den Himmel kommen?"
"Dann haben die da oben zwei Engel mehr"
"Was ist wenn alle Frauen in den Himmel kommen?"
"Dann ist Frieden auf Erden"


--
class God : public ChuckNorris { };
 
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007
24.02.2005, 19:56 Uhr
Bruder Leif
dances with systems
(Operator)


Was passiert, wenn das Höllenfeuer aus Versehen ausgeht? Mail an den Himmel: "Alle unsere Anwälte sagen, ihr da oben müsst euch drum kümmern." Antwort von oben: "Müssen wir wohl, wir finden hier keine Anwälte für die Verteidigung..."
--
Mit 40 Fieber sitzt man nicht mehr vor dem PC.
Man liegt im Bett.
Mit dem Notebook.
 
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008
25.02.2005, 01:13 Uhr
mmc20
puss in boots


iss ja irre... LOL

"... Dass das Papier jetzt doch noch verabschiedet wurde, begründen die Minister unter anderem mit der wachsenden "Besorgnis über das Potenzial an Terroranschlägen auf Informationssysteme". ..."

ja ja, die terroristen werden sich das dann bestimmt 2 mal überlegen ob sie sowas machen, immerhin kann man ja jetzt dafür bestraft werden !
 
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009
28.02.2005, 03:39 Uhr
ao

(Operator)



Zitat von Windalf:
@Flo
ich kann da deine Interpretation nicht rauslesen... wo soll soll denn das da stehen...

Zitat:
Konkret unter Strafe gestellt werden sollen "der vorsätzliche und unbefugte Zugang zu einem Informationssystem

das hier heisst doch konkret ich kann irgendwas für einen bestimmen personenkreis zur verfügung stellen ohne das ich das irgendwie absichern muss gegenüber anderen...

Sorry Windalf, aber das fällt wohl unter "vorsätzliches Missverstehen". Lies mal hier nach:
www.juraforum.de/index.php?area=encyclopedia&page=explanation&id=233
im 5. Abschnitt des Hauptartikels wird erklärt, was "unbefugt" bedeutet, und entscheidend ist das Täuschungsmanöver. In diesem Sinne kann es in einem ungesicherten System keinen unbefugten Zugang geben, weil man niemanden täuschen muss, um reinzukommen.


Zitat:
hopst da einer über google auf meine seite (und wer auf ein suchergenis klickt tut das vorsätzlich er hat ja gerade danach gesucht) gehts ab in knast...

Unfug. Wer ist denn daran interessiert, harmlose Surfer einzuknasten? Du bist viel wertvoller, wenn du frei bist, arbeitest, Geld verdienst und Steuern zahlst.
Die vorsätzliche Handlung war das Benutzen der Suchmaschine, und das wird nicht unter Strafe gestellt.
Diese Bestimmung schützt dich sogar vor Strafe, wenn du zufällig, z.B. über Google, in einem schlecht gesicherten System gelandet bist. Denn dann fehlt ja gerade der Vorsatz, der Voraussetzung ist für die Strafbarkeit.


Zitat von Windalf:
zum anderen kommt ja noch hinzu

Zitat:
Auch die Anstiftung oder Beihilfe zur Begehung solcher Straftat soll verboten werden

schon mal das forum auf beiträge durchforstet... hatte virtual letztens nicht erklärt was ein buffer overflow ist... na da steht einer mit einem bein schon im knast...

Auch das stimmt nicht. Lies hier die Definition von Beihilfe:
www.juraforum.de/jura/encyclopedia/explanation/id/204/

Gruß

ao

Dieser Post wurde am 28.02.2005 um 03:42 Uhr von ao editiert.
 
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