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08.11.2007, 20:49 Uhr
0xdeadbeef
Gott (Operator)
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Zitat von ~BuddyLove: |
Sollte ich zukünftig in Erwägung ziehen wieder einen solchen haben zu wollen würde ich vielleicht darüber nachdenken mir einen zu hacken. Nebenbei würde dann mein Kumpel (der sich wesentlich besser mit Scripting auskennt als ich) vielleicht darüber nachdenken noch kurz eure Scriptengine ein bischen durch den Wolf zu drehen. Verstanden?
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Von der Lächerlichkeit mal abgesehen, ist das in der Form eigentlich schon strafrechtlich relevant?
Nachtrag:
Grad mal nachgeschlagen, die Androhung ist nur unter ganz bestimmten Umständen strafbar - ist ja wahrscheinlich auch ganz gut so. Nichtsdestoweniger, sollte er versuchen, das in die Tat umzusetzen, drohen nach §202a StGB bis zu drei Jahre Haft, und es ist davon auszugehen, dass §202b und 202c ebenfalls betroffen wären.
Nachtrag 2:
Ist schon irgendwie lustig, so ne Drohung. Sollte da was kommen - naja, seinen Namen kennen wir ja von der Email-Adresse her, und der ist ziemlich selten. Zusammen mit der traceroute, die ich vorsichtshalber mal gespeichert habe, sollte das ggf. für eine Identifikation reichen. -- Einfachheit ist Voraussetzung für Zuverlässigkeit. -- Edsger Wybe Dijkstra Dieser Post wurde am 08.11.2007 um 22:07 Uhr von 0xdeadbeef editiert. |