033
18.04.2006, 10:45 Uhr
ao
(Operator)
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Aha, danke sehr, ich fasse mal zusammen: 1. Das ist kein Urteil, sondern ein Artikel, in dem ein Anwalt seine Meinung schreibt. Wahrscheinlich ist das schon fundiert, aber in dieser Form rechtskräftig ist es auf jeden Fall nicht. 2. Es reicht nicht, den LG-Hamburg-Text anzubringen, dass man sich nur durch Distanzierung vor Haftung schützen könne. Diese Distanzierung muss auch tatsächlich erfolgen und zwar nicht nur pauschal: "ich distanziere mich von allem Verbotenen, jetzt und in Zukunft". 3. Dadurch kommt man allerdings in die logische Zwickmühle, warum man auf etwas verlinkt, von dem man sich gleichzeitig distanziert. 4. Konsequenz: Nur regelmäßige Kontrolle und Entfernen gefährlicher Links hilft wirksam. 5. Die Gefahr, mit dem Disclaimer könnte man ein Eigentor schießen ("du hast den Disclaimer als Feigenblatt missbraucht, weil du wusstest, dass du auf illegale Inhalte verweist") wird vom Autor erkannt, aber als gering eingestuft. Ein entsprechend lautendes Urteil wird nicht zitiert, es wird nur von "die Auffassung vertreten" gesprochen, was aber auch bedeuten kann, dass in einer Kantinendiskussion unter Anwälten einer dieser Meinung war.
ao |