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030
17.04.2006, 09:56 Uhr
Reyx
IT-fetischistischer Wurstsalat mit rostigem Berghorn
(Operator)


Genau genommen sind solche Disclaimer (vorzugsweise die, die auf das Urteil vom LG Hamburg verweisen) ein Schuss in die exakt falsche Richtung: Denn das besagte Urteil hatte letzlich gerade die Aussage, dass man eben nicht für externe Inhalte haftet.

Dennoch ist das etwas anderes: Du bewegst dich auf einer Webseite, du akzeptierst keine Lizenz, keine Bedingungen, nichts! In einem Forum (zumindest in denen, wo nur registrierte Mitglieder posten dürfen) bist du aber i.d.R. gezwungen eine solche Flausel zu akzeptieren! Und das ist schon einmal ein mächtiger Unterschied!
 
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031
18.04.2006, 10:01 Uhr
ao

(Operator)



Zitat von Guybrush Threepwood:
Es gibt aber ein Gerichtsurteil das anders lautet und das aussagt das so ein Disclaimer sogar eher dazu ausgelegt werden kann das der Seitenbetreiber davon ausgegangen ist das auf den Seiten die verlinkt wurden Gesetzeswidrige Dinge sind.

Zu dem Urteil gibts vermutlich einen konkreten Fall, oder? Man müsste zuerst mal wissen, was da genau passiert ist. Hast du nähere Infos, vielleicht sogar ein Aktenzeichen?

ao
 
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032
18.04.2006, 10:05 Uhr
Pler
Einer von Vielen
(Operator)


www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,375970,00.html
-> leider kostenpflichtig geworden

www.e-recht24.de/artikel/linkhaftung/73.html
-> offen
 
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033
18.04.2006, 10:45 Uhr
ao

(Operator)



Zitat von Pler:
www.e-recht24.de/artikel/linkhaftung/73.html

Aha, danke sehr, ich fasse mal zusammen:
1. Das ist kein Urteil, sondern ein Artikel, in dem ein Anwalt seine Meinung schreibt. Wahrscheinlich ist das schon fundiert, aber in dieser Form rechtskräftig ist es auf jeden Fall nicht.
2. Es reicht nicht, den LG-Hamburg-Text anzubringen, dass man sich nur durch Distanzierung vor Haftung schützen könne. Diese Distanzierung muss auch tatsächlich erfolgen und zwar nicht nur pauschal: "ich distanziere mich von allem Verbotenen, jetzt und in Zukunft".
3. Dadurch kommt man allerdings in die logische Zwickmühle, warum man auf etwas verlinkt, von dem man sich gleichzeitig distanziert.
4. Konsequenz: Nur regelmäßige Kontrolle und Entfernen gefährlicher Links hilft wirksam.
5. Die Gefahr, mit dem Disclaimer könnte man ein Eigentor schießen ("du hast den Disclaimer als Feigenblatt missbraucht, weil du wusstest, dass du auf illegale Inhalte verweist") wird vom Autor erkannt, aber als gering eingestuft. Ein entsprechend lautendes Urteil wird nicht zitiert, es wird nur von "die Auffassung vertreten" gesprochen, was aber auch bedeuten kann, dass in einer Kantinendiskussion unter Anwälten einer dieser Meinung war.

ao
 
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034
06.05.2006, 00:54 Uhr
Pler
Einer von Vielen
(Operator)


www.golem.de/0605/45138.html
 
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035
06.05.2006, 07:59 Uhr
Reyx
IT-fetischistischer Wurstsalat mit rostigem Berghorn
(Operator)


Das wird auch immer kranker ...

Wenn ich mich auf jeder kleinen Webseite dieser Welt, auf der ich etwas posten darf, mit voller Anschrift registrieren muss, dann viel Spaß ... Ist das eigentlich eine Einschränkung des Persönlichkeitsrechtes, wenn die von den Webmastern fordern, dass sie ihre User ihre volle Anschrift vermitteln lassen sollen? Ich zumindest würde mich in wohl keinem Forum mehr registrieren ...

Dieser Post wurde am 06.05.2006 um 08:00 Uhr von Reyx editiert.
 
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036
06.05.2006, 09:27 Uhr
(un)wissender
Niveauwart


Ruhig blut. Mal so ganz nebenbei, eigentlich hat sich an den Tatsachen nichts geändert, es sind keine neuen "Online“-Gesetze erlassen worden. Das mit dem Disclaimer war schon immer totaler Blödsinn und bekanntermaßen rechtlicht nicht relevant. Und das mit den Forum kontrollieren ist auch nicht so vom Himmel geholt, wie man im ersten Moment denken mag. Wer in Deutschland anderen eine Plattform zu Meinungsäußerung bereitstellt, der hatte schon immer eine gewissen Pflicht auf die Einhaltung bestehender Gesetzt zu achten. Prinzipiell ist das mit den Foren nur eine konsequente Anwendung bestehender Rechtslage. Nur wird in diesem Fall die Umsetzung schwer, vor allem, weil bisher alles ohne Kontrolle abläuft. Aber hier wird sicherlich auch nicht alles so heiß gesessen wie es gekocht wird.
--
Wer früher stirbt ist länger tot.
 
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037
06.05.2006, 10:10 Uhr
FloSoft
Medialer Over-Flow
(Administrator)


Hi, gibts ja neuigkeiten, die haben das Urteil teilweise wieder aufgehoben:

www.heise.de/newsticker/meldung/72739

Also im Endeffekt haftest du überhaupt nicht mehr, solang du die IP mitloggst

Dadurch kann man ja den Absender eindeutig identifizieren, da die Anbieter ja die IP-Telefon/Anschluss-Daten speichern (sogar müssen?)
--
class God : public ChuckNorris { };

Dieser Post wurde am 06.05.2006 um 10:12 Uhr von FloSoft editiert.
 
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038
06.05.2006, 10:20 Uhr
(un)wissender
Niveauwart


Mittlerweile müssen, entweder 6 Monate oder schon 1 Jahr.
--
Wer früher stirbt ist länger tot.
 
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039
15.06.2006, 12:14 Uhr
Pler
Einer von Vielen
(Operator)


So jetzt gab es wieder was dazu:
Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar
www.heise.de/newsticker/meldung/74275
 
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