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30.04.2008, 23:46 Uhr
0xdeadbeef
Gott (Operator)
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Naja, wenn du selbstständig bist, kannst du 19% dessen, was du für die Frauen bezahlt hast, als Vorsteuer abziehen. Sofern das ganze eine Geschäftsausgabe ist, natürlich, was andernorts wieder Probleme nach sich ziehen könnte.
Möglicherweise auch von Bedeutung, wenn du die Frauen klaust, musst du sie versteuern. Du kannst dann allerdings damit verbundene Ausgaben, wie etwa Köder, Fesseln und Knebel als Betriebsausgaben absetzen. Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie man 19% einer Frau ausrechnet - vielleicht ein Arm, oder bei fünf Frauen eine abgeben, minus Haare. -- Einfachheit ist Voraussetzung für Zuverlässigkeit. -- Edsger Wybe Dijkstra Dieser Post wurde am 30.04.2008 um 23:49 Uhr von 0xdeadbeef editiert. |