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09.11.2006, 22:12 Uhr
FloSoft
Medialer Over-Flow (Administrator)
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Zitat von Pler: |
Zitat: |
Der Fragebogen ist auch dann zurückzusenden, wenn [...] oder keine Rundfunkempfangsgeräte anzumelden haben.
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Das steht im Anschschreiben des "Beauftragten". Meiner Meinung nach ist dieses Anschreiben damit rechtswidrig.
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Rechtswidrig nicht, nur können sie es nicht einfordern das du antwortest.
Zitat von Pler: |
Im allgemeinen Formular steht dann - frecherweise - noch:
Zitat: |
Mit Ihnen konnte unser Beauftragte [..] offene Fragen [...] nicht klären.
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Das stimmt ja nicht, denn ich habe ihm gesagt, dass ich nichts anzumelden habe. Damit wäre also eigentlich alles geklärt gewesen.
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Ja, das sind nun mal einfach nur Vollpfosten...
Zitat von Pler: |
Naja, wenn ich das da richtig interpretiert habe, ist es das beste, wenn man die Briefe einfach ignoriert. Jedenfalls wenn man damit leben kann die Briefe regelmäßg wieder wegzuschmeißen.
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Im Notfall mit Unterlassungsklage drohen, das wirkt.
Zitat von Pler: |
Aber was wäre eigentlich, wenn der "Beauftragte" sieht/weiß dass jmd. einen Fernseher hat?
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Naja der darf nicht in die Wohnung (hat kein Recht dazu), wenn ers sieht kann er höchstens mit der Polizei anrücken und nachsehen ob du den an der Antenne hast oder nicht, also normalerweise kann er GARNIX tun. Ansonsten weiß der gar nicht ob du den nicht evtl doch angemeldet hat, er dir überhaupt gehört (könntest den ja nur z.b für nen Freund dort stehen haben, oder so) -- class God : public ChuckNorris { }; |