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28.01.2007, 13:10 Uhr
Reyx
IT-fetischistischer Wurstsalat mit rostigem Berghorn (Operator)
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Zitat von Eroli: |
Auf meiner Homepage werden viele user Texte verfassen, deren Inhalte ich nicht prüfen kann. Und wenn dort halt steht www.versauteseite.de oder sonstiges, so wird dies da stehen. Diese URL werden aller vorraussicht nach, nicht klickbar sein. Laufe ich dann immernoch in irgendwelche Gefahr rein?
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Du kannst theoretisch für von Besuchern eingetragenen Links haftbar gemacht werden; gerade die neusten Vorfälle (Stichwort: Abmahnwelle, insbesondere im Bezug auf Internetforen) belegen, dass dies auch rege praktiziert wird!
Die einfachste Möglichkeit wäre also, keine Links in den benutzerspeziefischen Inhalten zuzulassen. Damit entgehst du aber nicht der Tatsache, dass Benutzer Links maskieren können. Auch Rechtsverstößen würdest du damit nichts entgegen bringen können; eine Grundgefahr bleibt bestehen.
Grundsätzlich gilt dabei: Du bist für den Inhalt deiner Webseite verantwortlich! Sollte ein von Besuchern eingetragener Inhalt gegen geltendes Recht verstoßen, so bist du jedoch zunächst davon von einem potentiellen Kläger in Kenntnis zu setzen! Dieser muss die Entfernung der Inhalte fordern. Du hast dann eine gewisse (afaik nicht eindeutig definierte) Zeit, der Forderung nachzukommen. Wenn du das nicht tust, dann kannst du verklagt werden (du kannst natürlich auch so verklagt werden). Die Praxis zeigt aber auch hier rechtliche Unklarheiten. Wer definiert den Zeitrahmen, in dem du reagieren musst? Wie verhält es sich, wenn du (z.B. auf Grund von Abwesenheit) nicht innerhalb einer "angemessenen" Zeit reagieren kannst? Alle solche Sachen kann nur ein Anwalt mit dir klären. |